9182 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 29. April 2014 betreffend Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Zypern über die Verwendung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungen aus Drittländern

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat eine Effizienzsteigerung bei Evakuierungseinsätzen von österreichischen Staatsbürgern und Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungseinsätzen zum Ziel.

Durch den Abschluss des gegenständlichen Vertrags sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Flughäfen und anderen Einrichtungen in der Republik Zypern im Falle von Evakuierungseinsätzen geschaffen werden. Dabei soll insbesondere die Rechtsstellung von österreichischen Soldaten auf Zypern geregelt werden. Dadurch wird die Hilfestellung für in Not geratene ÖsterreicherInnen im Ausland optimiert.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Mai 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Eduard Köck.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Marco Schreuder, Mag. Josef Taucher und Günther Köberl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Eduard Köck gewählt.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Mai 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 05 13

                                Ing. Eduard Köck                                                                Günther Köberl

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender