9186 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grunderwerbsteuergesetz 1987 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes sieht vor, bei der Steuerbemessungsgrundlage nicht mehr zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken bzw. Immobilien zu unterscheiden, sondern einzig und allein auf das Kriterium der Familienzugehörigkeit abzustellen. So wird die Grunderwerbsteuer bei der Weitergabe von Grundstücken im engen Familienkreis künftig in jedem Fall vom dreifachen Einheitswert berechnet, egal ob das Grundstück verkauft, vererbt oder verschenkt wird. Bisher galt diese Regelung nur für unentgeltliche Übertragungen. Der begünstigte Steuersatz von 2 % bleibt gleich. Neu ist, dass neben EhegattInnen, eingetragenen PartnerInnen, Eltern, Kindern, Enkelkindern und Schwiegerkindern künftig auch LebensgefährtInnen zu den begünstigten Familienangehörigen zählen.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Mai 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Josef Taucher.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Peter Oberlehner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Josef Taucher gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Mai 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 05 26

                             Mag. Josef Taucher                                                              Ewald Lindinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender