9187 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Mai 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden

Mit der Umsetzung von Solvabilität II wird ein neues Aufsichtsregime für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen eingeführt. Die Richtlinie 2009/138/EG betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) sieht ein Inkrafttreten von Solvabilität II mit 1. Jänner 2016 vor. Da die Einführung von Solvabilität II einen Systemwechsel hin zu einem risikoorientierten Aufsichtssystem darstellt, sind umfassende Vorbereitungsmaßnahmen durch die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und die FMA erforderlich. Bislang fehlten konkrete Vorgaben, wie die Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sich auf die Anwendung von Solvabilität II vorzubereiten haben. Zur europaweiten Koordinierung dieser Vorbereitungsmaßnahmen hat EIOPA am 31. Oktober 2013 Leitlinien zur Vorbereitung der Einführung von Solvabilität II veröffentlicht.

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates stellt noch keine Umsetzung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) dar, sondern schafft die Grundlage für eine strukturierte Vorbereitung der Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen auf das neue Aufsichtsregime, das mit 1. Jänner 2016 angewendet werden soll.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 26. Mai 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ingrid Winkler.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Dr. Heidelinde Reiter.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ingrid Winkler gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 26. Mai 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 05 26

                                 Ingrid Winkler                                                                 Ewald Lindinger

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender