9192 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 12. Juni 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden

Die Vertretungen von rund 365.000 Studierenden an den österreichischen Hochschulen erhalten eine neue gesetzliche Grundlage. Der vorliegende Beschluss des Nationalrates für ein neues Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz (HSG 2014) bringt wesentliche Neuerungen in Wahlrecht und Aufbau dieser Körperschaften. Erstmals sollen Studierende der verschiedenen Einrichtungen für höhere Bildung, also an Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten, Pädagogische Hochschulen sowie an der Universität für Weiterbildung Krems einheitliche Vertretungsstrukturen in Form einer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) erhalten. Für die Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen bedeutet das eine Angleichung ihrer Vertretungen an die ÖH-Strukturen der Universitäten. Studierende an Privatuniversitäten werden damit erstmals in die ÖH einbezogen.

Auch für den Wahlmodus enthält das HSG 2014 einige wesentliche Änderungen. Zusammen mit der Wiedereinführung der Direktwahl der Bundesvertretung der ÖH ist die Möglichkeit der Briefwahl vorgesehen. Außerdem wird künftig bei ÖH-Wahlen allen Studierenden, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ein aktives und passives Wahlrecht zuerkannt. Von diesen Maßnahmen erhofft man sich nicht zuletzt eine Erhöhung der Wahlbeteiligung bei ÖH-Wahlen, die 2013 nur mehr bei 28 % lag. Um die Handlungsfähigkeit der Bundesvertretung zu verbessern, wird dort die Zahl der MandatarInnen, die bereits auf über 100 angewachsen war, auf 55 begrenzt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 24. Juni 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Andreas Pum.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, BA, Efgani Dönmez, PMM und Günther Köberl sowie Bundesrätin Mag. Susanne Kurz.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Andreas Pum gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 24. Juni 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 06 24

                               Ing. Andreas Pum                                                                   Josef Saller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender