9214 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Aus § 22 WRG 1959 und der dazu ergangenen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes folgt, dass Wasserbenutzungsrechte, wenn sie nicht mit dem Eigentum an der Liegenschaft oder Betriebsanlage verbunden sind, persönliche und damit nicht übertragbare Rechte sind.

Demgegenüber bestimmt § 8 Abs. 4 der Stmk. GemO, dass die Vereinigung von Gemeinden den vollständigen Übergang der Rechte und Pflichten der betroffenen Gemeinden auf die neue Gemeinde zur Folge hat. Im Interesse der Daseinsvorsorge soll diese Regelung eine Übertragung eines nicht ‚verdinglichten‘ Wasserbenutzungsrechtes im Rahmen einer gemeinderechtlich vorgesehenen Gesamtrechtsnachfolge ermöglichen.“

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Novak.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Mag. Josef Taucher.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Novak gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 07 22

                                  Günther Novak                                                              Mag. Josef Taucher

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender