9215 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 geändert wird

Die Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 12. Juni 2014 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Ausgehend von der geltenden Definition des Taxi-Gewerbes in § 3 Abs. 1 Z 3 Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 dürfen Schülerbeförderungen, die vom FLAF im Rahmen eines Beförderungsvertrags zwischen dem zuständigen Finanzamt und einem Taxi- oder Mietwagenunternehmer finanziert werden, derzeit nicht im Rahmen des Taxi-Gewerbes erbracht werden, was im ländlichen Raum mangels entsprechender Angebote im Rahmen des Kraftfahrlinienverkehrs zu massiven Engpässen bei der Beförderung von Schülern führen würde. Es hat sich überdies gezeigt, dass derartige Beförderungsleistungen – in Verkennung der Rechtslage – verschiedentlich dennoch sowohl beauftragt als auch erbracht wurden.

Um diesen Engpässen entgegenzuwirken und eine legale Durchführung im Vorhinein beauftragter Schülerbeförderungen zu ermöglichen, ist die Definition des Taxi-Gewerbes im Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 um die Durchführung von Schülertransporten aufgrund besonderer Aufträge zu erweitern.

Gleichzeitig soll für die gewerbsmäßig mit Pkw transportierten Schüler dasselbe Niveau an Schutz und Sicherheit gewährleistet werden wie für Schüler, die mit Bussen befördert werden, indem für die Lenker und Lenkerinnen explizit eine Blut- bzw. Atemalkoholgrenze von 0,1 Promille bzw. 0,05 mg/l Atemluft festgelegt wird.“

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Johanna Köberl.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Werner Herbert.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Johanna Köberl gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 07 22

                                 Johanna Köberl                                                                  Werner Stadler

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender