9230 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass Artikel 27 (Arbeit und Beschäftigung) der UN-Konvention „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ das Recht von Menschen mit höchstem Unterstützungsbedarf bekräftigt, ihren Lebensunterhalt am Arbeitsmarkt zu verdienen. Unternimmt dieser Personenkreis oder Menschen mit Behinderung, die als nicht selbsterhaltungsfähig gelten, einen Arbeitsversuch am offenen Arbeitsmarkt, der sich letztlich trotz aller Bemühungen als nicht erfolgreich erweist, besteht derzeit bei den Betroffenen eine gewisse Rechtsunsicherheit im Hinblick auf den weiteren Bestand eines Anspruchs auf erhöhte Familienbeihilfe. Oftmals hindert diese Sorge um den Verlust der erhöhten Familienbeihilfe die Betroffenen, einen Arbeitsversuch am offenen Arbeitsmarkt zu wagen.

Zur Klarstellung wird daher die gegenständliche Regelung im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 aufgenommen werden.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Angela Stöckl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Sonja Ledl-Rossmann und Walter Temmel.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Angela Stöckl gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 07 22

                                  Angela Stöckl                                                                 Ferdinand Tiefnig

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender