9233 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG, mit der bisherige Vereinbarungen über den Ausbau ganztägiger Schulformen geändert werden

2011 wurde zwischen Bund und Ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulform abgeschlossen (BGBl. I Nr. 115/2011). 2013 wurde diese Vereinbarung durch eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen, BGBl. I Nr. 192/2013, geändert bzw. ergänzt und die Geltungsdauer bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 verlängert. Beide Vereinbarungen sind durch das gemeinsame Bestreben des Bundes und der Länder getragen, die Betreuungsquote der Schülerinnen und Schüler an ganztägigen Schulformen bis zum Schuljahr 2018/19 zu erhöhen.

Die vom Bund zur Verfügung gestellte Anschubfinanzierung bis zu den Abrechnungsjahren 2011 und 2012 wurde von einem Teil der Länder nicht in vollem Umfang ausgeschöpft. Hinsichtlich dieser nicht ausgeschöpften Beträge erfolgt durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates eine Verschiebung der für die Jahre 2014 und 2015 vorgesehenen Auszahlungen in die Jahre 2017 und 2018. Die Gesamthöhe des vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellten Betrags bleibt gleich.

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau der ganztägigen Schulformen wird mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates insofern geändert, als Anschubfinanzierungsmittel des Bundes, die in einem Jahr von einem Land nicht zur Gänze ausgeschöpft wurden, von den Ländern unter Beibehaltung der Zweckwidmung bis spätestens Ende des Unterrichtsjahres 2018/19 in die nächsten Jahre übertragen werden können. Um bei der Verwendung der Mittel für infrastrukturelle Maßnahmen die höchstmögliche Flexibilisierung für die Länder zu erreichen, sollen die mit BGBl. I Nr. 115/2011 für das Jahr 2014 vorgesehenen Mittel in Höhe von insgesamt 37,6 Mio. Euro bei Bedarf zur Gänze auch für infrastrukturelle Maßnahmen verwendet werden können, wobei 50.000,00 Euro als einmalige Zahlung pro Gruppe nicht überschritten werden dürfen.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Grimling.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesrätinnen Angela Stöckl, Elisabeth Reich, Ana Blatnik und Monika Mühlwerth sowie die Bundesräte Stefan Schennach, Efgani Dönmez, PMM, Rene Pfister, Ferdinand Tiefnig und Mag. Christian Jachs.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bunderätin Elisabeth Grimling gewählt.


Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 07 22

                              Elisabeth Grimling                                                            Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende