9235 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz 1988, das Suchtmittelgesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 und das Gebührenanspruchsgesetz geändert werden (Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Änderungen der Bestimmungen im Bereich des Schöffenverfahrens, der Diversion, der Sicherstellung und Beschlagnahme, der Einziehung von Suchtgift, des Gebührenanspruchsgesetzes sowie Einführung eines neuen Mandatsverfahrens für Angeklagte auf Ebene des Bezirksgerichts und des Landesgerichts als Einzelrichter

-       Änderungen der Bestimmungen im Bereich der Amtshilfe und im Bereich des Staatsanwaltschaftsgesetzes

-       Eindeutige Abgrenzung des Begriffs des Beschuldigten von Personen, die ohne hinreichendes Substrat angezeigt werden, und damit Definition des zur Führung eines Ermittlungsverfahrens hinreichenden Anfangsverdachts; Schaffung einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage für das Zurücklegen einer Anzeige im Sinne des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens; Einführung einer Frist zur Vorlage von Anträgen auf Einstellung an das Gericht zur Stärkung der gerichtlichen Kontrolle, Einführung einer amtswegigen gerichtlichen Überprüfung der Höchstdauer des Ermittlungsverfahrens, Implementierung von Maßnahmen zur wirksamen Geltendmachung begründeter Zweifel an der Sachkunde eines Sachverständigen, Schaffung des Rechts, mit der Gegenäußerung zur Anklageschrift eine - zum Akt zu nehmende - Stellungnahme samt sachkundiger Schlussfolgerungen einer Person mit besonderem Fachwissen ("Privatsachverständiger") vorzubringen und Gewährung eines selbständigen Fragerechts des Privatsachverständigen bei der Befragung des vom Gericht bestellten Sachverständigen, Erhöhung des Beitrags zu den Kosten der Verteidigung auf Niveau der Sätze des Pauschalkostenbeitrags sowie Recht auf Erhalt einer Begründung bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens

-       Änderung des im Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 vorgesehenen Instanzenzuges

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Brigitte Bierbauer-Hartinger.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrätin Ilse Fetik sowie die Bundesräte Stefan Schennach, Marco Schreuder und Mag. Klaus Fürlinger.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Brigitte Bierbauer-Hartinger gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 07 22

                    Brigitte Bierbauer-Hartinger                                                    Christian Füller

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender