9237 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2015 gemäß § 9 LWG 1992 (III-531-BR/2014 d.B.)

2015 ist das erste Jahr, in dem die neuen Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik - GAP zur Anwendung kommen. Dem Bericht über die Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft ist in diesem Zusammenhang zu entnehmen, dass Österreich im Zeitraum von 2014 bis 2020 insgesamt 4,85 Mrd. € an Direktzahlungen in der 1. Säule der GAP erhält, sodass im Durchschnitt pro Jahr 692,3 Mio. € aus diesem Bereich zur Verfügung stehen werden. Nach dem neuen System der Direktzahlungen wird dabei je Hektar beihilfefähiger Fläche eine Basisprämie gewährt und die Erbringung von besonderen Umweltleistungen mit einer Ökologisierungsprämie abgegolten. Diese Flächenprämie aus Basisprämie und Ökologisierungsprämie wird in Österreich ab 2019 rund 284 € pro ha betragen. Die Erstzuteilung von Zahlungsansprüchen im Jahr 2015 erfolgt nun auf Basis der beihilfefähigen Fläche 2015. Allen Betrieben, die 2013 Direktzahlungen erhalten haben bzw. eine landwirtschaftliche Erzeugung nachweisen können, sowie Neubeginner im Jahr 2014 werden ab einer Mindestgröße von 1,5 ha Zahlungsansprüche zugewiesen.

In der 2. Säule der GAP steuert die EU für die Periode 2014 bis 2020 über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums 3,937 Mrd. € bei. Nach dem Prinzip der Kofinanzierung werden den EU-Mitteln nationale Mittel gegenübergestellt, die Bund und Länder aufbringen. Damit soll ein mit 7,7 Mrd. € ausgestattetes Programm realisiert werden, dessen Schwerpunkte die Bereiche Wissenstransfer und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit des ländlichen Raums, Organisation der Nahrungsmittelkette, Erhaltung der Ökosysteme, Ressourceneffizienz und klimaresistentes Wirtschaften sowie Armutsbekämpfung und wirtschaftliche Entwicklung darstellen. Wie der Bericht schließlich weiters betont, wird es auch 2015 ein flächendeckendes Agrarumweltprogramm (ÖPUL) geben, dessen Mittel zu mehr als einem Drittel an die Bio-Betriebe gehen werden.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 7. Oktober 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Reisinger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Walter Temmel, Martin Preineder, Dr. Dietmar Schmittner und Gerhard Dörfler.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Reisinger gewählt.

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 7. Oktober 2014 den Antrag, den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2015 gemäß § 9 LWG 1992 (III-531-BR/2014 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2014 10 07

                             Friedrich Reisinger                                                            Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender