9241 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Unternehmensgesetzbuch zur Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts geändert werden (GesbR-Reformgesetz – GesbR-RG)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, das die gesetzlichen Grundlagen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GesbR) im 27. Hauptstück des zweiten Teils des ABGB  noch immer weitgehend auf der Stammfassung des ABGB aus dem Jahr 1811 beruhen. Diese Bestimmungen sind teilweise veraltet, in mancher Hinsicht haben sich Rechtsprechung und Lehre im Lauf der Zeit eigenständig fortgebildet und damit vom Gesetzestext entfernt, sodass in einigen Fragen erhebliche Rechtsunsicherheit entstanden ist. Dies gilt etwa für die Frage, wie die Gesellschafter einer GesbR für Verbindlichkeiten haften (gemäß dem bisherigen § 1203 ABGB nur anteilig, nach fast allen jüngeren Entscheidungen jedoch solidarisch) oder für den Umfang der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis von Gesellschaftern.

Da das Recht der eingetragenen Personengesellschaften (OG und KG) im Zug der Handelsrechtsreform, modernisiert wurde, bestehen überdies gewisse Divergenzen zum Recht der GesbR, die nicht mehr angebracht erscheinen.

Ohne die geplanten Änderungen würde der Zustand der Rechtsunsicherheit prolongiert. Es bestehen auch keine Alternativen, mit denen die Ziele der Reform in gleicher Weise erreicht werden könnten. Eine bloße Teilnovellierung des 27. Hauptstücks des zweiten Teils des ABGB unter Beibehaltung nennenswerter Anteile des geltenden Regelungsbestandes könnte das Ziel einer größeren Klarheit und Übersichtlichkeit aufgrund der dadurch entstehenden Gemengelage aus althergebrachten und modernen Formulierungen nicht verwirklichen.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 4. November 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Brigitte Bierbauer-Hartinger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Marco Schreuder und Ingrid Winkler.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Brigitte Bierbauer-Hartinger gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 11 04

                    Brigitte Bierbauer-Hartinger                                                    Christian Füller

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender