9261 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsruhegesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Selbständiger Antrag gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Z 2 (§ 25 Abs. 1):

Die durch die Regierungsvorlage 319 d.B. in Art. 4 Z 4 neu eingeführte Sonderregelung für die Arbeitszeitaufzeichnungen bei fixer Arbeitszeitaufteilung macht auch eine Regelung im Arbeitsruhegesetz erforderlich, dass auch Störungen der Wochenendruhe, Wochenruhe, Feiertagsruhe und Ersatzruhe als laufend aufzuzeichnende Abweichungen gelten.

Zu Z 1 und 4 (§ 22c und § 34 Abs. 2):

Anpassungen an die neue Verordnung (EU) Nr. 165/2014 über den Fahrtenschreiber im Straßenverkehr (ABl. Nr. L 60 vom 28.2.2014 S. 1).“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Edgar Mayer und Hans-Jörg Jenewein.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 02

                                  Adelheid Ebner                                                               Inge Posch-Gruska

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende