9262 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. November 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Selbständiger Antrag gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Nationalrates eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Antrag steht in engem inhaltlichen Zusammenhang mit den im Arbeits- und Sozialrechts–Änderungsgesetz 2014 vorgesehenen Änderungen zum Arbeitslosenversicherungsgesetz. Mit dem vorliegenden Antrag sollen auch für 2015 Mittel der Arbeitslosenversicherung für Zwecke der Kurzarbeit, die sich als eines der besten Arbeitslosigkeit vermeidenden Instrumente erwiesen hat, verwendet werden können. In Zeiten einbrechender bzw. stagnierender Konjunktur kann so ein wesentlicher Beitrag zur Erhaltung eines höchstmöglichen Beschäftigungsniveaus geleistet werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 2. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Edgar Mayer, Rene Pfister, Efgani Dönmez, PMM und Walter Temmel.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 02

                                  Adelheid Ebner                                                               Inge Posch-Gruska

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende