9276 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden
Der Europäische Gerichtshof erkannte im Urteil in der Rechtssache Schmitzer, C-530/13, vom 11. November 2014, dass die Neuregelung des Vorrückungsstichtages durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 82/2010 mit dem Unionsrecht nicht vereinbar ist. Bis zu einer unionsrechtskonformen Neuregelung durch den Gesetzgeber soll daher die Verjährung allfälliger Ansprüche von betroffenen Bediensteten gehemmt werden.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.
An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Werner Herbert.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2014 12 16
Josef Saller Gottfried Kneifel
Berichterstatter Vorsitzender