9279 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundesbezügegesetz und das Mediengesetz geändert werden

Zentraler Punkt des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist die Möglichkeit, Untersuchungsausschüsse künftig auch ohne Parlamentsmehrheit einsetzen zu können. Notwendig ist lediglich die Zustimmung eines Viertels der Abgeordneten. Das gilt grundsätzlich auch für die Anforderung von Akten und die Ladung von Auskunftspersonen. In bestimmten Streitfällen ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vorgesehen.

Den Vorsitz in Untersuchungsausschüssen soll in der Regel die Nationalratspräsidentin mit Unterstützung eines Verfahrensrichters bzw. einer Verfahrensrichterin führen, sie kann sich aber auch durch die beiden anderen Präsidenten vertreten lassen. Daneben ist die Bestellung eines Verfahrensanwalts bzw. einer Verfahrensanwältin geplant. Er bzw. sie soll darüber wachen, dass die Grund- und Persönlichkeitsrechte von Auskunftspersonen nicht verletzt werden. Die Beweisaufnahme wird grundsätzlich auf 12 Monate beschränkt, im Bedarfsfall kann der U-Ausschuss allerdings auf bis zu 20 Monate einschließlich der Berichtsvorbereitung verlängert werden.

Bei Verleumdung und Verletzung der Geheimhaltungspflicht wird die berufliche Immunität praktisch aufgehoben.

Sollten Auskunftspersonen eine Ladung nicht befolgen oder eine Aussage ungerechtfertigter Weise verweigern, so können durch das Bundesverwaltungsgericht Beugestrafen verhängt werden.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Franz Perhab gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                                   Franz Perhab                                                                   Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender