9289 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 und das Hochschulgesetz 2005 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht eine nach Bildungshöhe differenzierte Lehramtsausbildung vor, die durch das Angebot von achtsemestrigen Bachelorstudien und mindestens zweisemestrigen Masterstudien der Systematik der "Bologna-Architektur" entspricht. Als Trägerinnen dieser Ausbildungen haben die Universitäten mit den Pädagogischen Hochschulen zu kooperieren. Unterschiedliche studienrechtliche Grundlagen erschweren jedoch die Einrichtung und Durchführung gemeinsam eingerichteter Studien. Mit dem in der Regierungsvorlage enthaltenen Gesetzesvorschlag soll daher ein Abweichen vom geltenden Studienrecht für solche gemeinsam eingerichtete Studien ermöglicht werden. Bei mittels einer Kooperationsvereinbarung zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen gemeinsam durchgeführten Lehramtsstudien soll im gleichlautenden Curriculum zu regeln sein, welchen Bestimmungen hinsichtlich der Gestaltung des gemeinsam eingerichteten Studiums die Studierenden unterstellt werden. Dabei sind grundsätzlich die für die Studierenden in ihren Auswirkungen günstigeren studienrechtlichen Bestimmungen anzuwenden.

Inhaltlich umfasst der Beschluss des Nationalrates einen formalen Bereich (z. B. terminologische Anpassungen), einen allgemeinen Bereich (z. B. Verankerung der Vereinbarkeit von Studium oder Beruf für alle Universitätsangehörigen mit Betreuungspflichten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige, Berücksichtigung eines Frauenanteils von mindestens 50% bei der Zusammensetzung der Ethikkommissionen, Verwendung von Sterbedaten für die medizinische Forschung), einen Finanzierungsbereich (Implementierung des gesamtösterreichischen Bauleitplanes sowie von Vorschriften für die Immobilienbewirtschaftung der Universitäten), einen studienrechtlichen Bereich (z. B. Möglichkeit der Schaffung von Bestimmungen bezüglich Maßnahmen bei Plagiieren und anderem Vortäuschen von wissenschaftlichen Leistungen in der Satzung, gemeinsame Verleihungsurkunde bei gemeinsamen Studienprogrammen, Verankerung der Betreuungspflicht für pflegebedürftige Angehörige als Beurlaubungsgrund), einen personalrechtlichen Bereich (z. B. Zuordnung der Ärztinnen und Ärzte in Facharztausbildung zum wissenschaftlichen Personal) und einen Gleichbehandlungsbereich (z. B. Implementierung eines Gleichstellungsplanes zusätzlich zum Frauenförderungsplan, Festlegung eines mindestens 50%-Frauenanteils bei der Zusammensetzung von Kollegialorganen und damit eine Angleichung des Frauenanteils an jene des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes).

Auch mit der Änderung des Hochschulgesetzes 2005 werden weitere Zielsetzungen verfolgt: Die organisationsrechtlichen Strukturen der Pädagogischen Hochschulen sollen im Sinne der Anforderungen an eine postsekundäre Bildungseinrichtung weiterentwickelt werden. Insbesondere soll das Rektorat im Hinblick auf seine Verantwortung im Bereich der Planung und Steuerung gestärkt und ein Hochschulkollegium eingeführt werden, das in wichtigen Belangen (z. B. Satzung, Organisationsplan) zu befassen sein soll. Die Studienkommission soll mit ihren Aufgaben in diesem Kollegialorgan aufgehen.

 

 

 

 

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Andreas Pum.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Mag. Susanne Kurz und Gerd Krusche.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Andreas Pum gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                               Ing. Andreas Pum                                                                   Josef Saller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender