9290 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat

-       die Verhinderung des Missbrauchs von Ausgangsstoffen zur Herstellung von Explosivstoffen insbesondere durch Privatkonsumenten (Mitglieder der Allgemeinheit) durch Einführung von Abgabeverboten und Beschränkungen

-       die Verhinderung der unrechtmäßigen Herstellung von Explosivstoffen und Ermöglichung von Ermittlungen durch Einführung einer Meldeverpflichtung für Wirtschaftsteilnehmer an die beim Bundeskriminalamt einzurichtende nationale Kontaktstelle (Meldestelle) – in Bezug auf verdächtige Transaktionen mit Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, sowie deren Abhandenkommen und Diebstahl sowie

-       die Anpassung der gesetzlichen Regelungen an das EU-Recht (Durchführungsmaßnahmen)

zum Ziel.

Der Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Verankerung der zuständigen Behörden, Verbote und Beschränkungen sowie der Strafbestimmungen für die in der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 vorgegebenen Stoffbeschränkungen und -verbote im Chemikaliengesetz 1996 und im Bundeskriminalamt-Gesetz;

-       Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle (Meldestelle) für Ausgangsstoffe von Explosivstoffen;

-       Schaffung flankierender Regelungen zur Verordnung (EU) Nr. 98/2013 durch Änderung des ChemG 1996 und des Bundeskriminalamt-Gesetzes bzw. formale Anpassung der Zitate des ChemG 1996 an die Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (PIC-V);

-       Verbot der Abgabe beschränkter Ausgangsstoffe für Privatkonsumenten ab einer bestimmten Konzentration und als Reinstoff

-       Beschränkungsmaßnahmen für einzelne Stoffe – Verpflichtung zur Registrierung und Kennzeichnung sowie

-       Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle, an die Meldungen über verdächtige Transaktionen, Abhandenkommen und Diebstahl zu erfolgen haben.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Nicole Schreyer und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc gewählt.


Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                        Ing. Bernhard Ebner, MSc                                                          Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender