9292 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Grenzkontrollgesetz und das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass im Grenzkontrollgesetz eine explizite Ermächtigung zur eingehenden Grenzkontrolle von minderjährigen Personen bzw. eine Befugnis zur Ausreiseverweigerung betreffend minderjährige Personen geschaffen wird, sofern begründete Zweifel daran bestehen, dass das Einverständnis dessen, der gemäß § 162 Abs. 1 ABGB mit der gesetzlichen Vertretung des Kindes bei Pflege und Erziehung betraut ist, zum Grenzübertritt vorliegt oder wenn Hinweise bestehen, dass der Minderjährige im Ausland an Kampfhandlungen teilnehmen oder diese dort anderweitig unterstützen möchte.

Der gegenständliche Beschluss hat daher hauptsächlich folgende Maßnahmen zum Inhalt:

-       Einführen einer expliziten Befugnis für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Grenzkontrolle in begründeten Einzelfällen bei Minderjährigen das Vorliegen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zu überprüfen

-       Einführen einer Befugnis für die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Grenzkontrolle, die Ausreise von Personen, denen das Reisedokument (Reisepass, Fremdenpass, Konventionsreisepass) entzogen oder die Ausstellung des Reisedokumentes versagt wurde, zu verhindern und einer korrespondierenden Verwaltungsstrafnorm

-       Einführung eines neuen Entziehungstatbestandes im Staatsbürgerschaftsgesetz

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert und Mag. Nicole Schreyer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger gewählt.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                            Mag. Klaus Fürlinger                                                              Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender