9300 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates sieht eine Verlängerung der laufenden Finanzausgleichsperiode um weitere zwei Jahre vor. Mit dieser Verlängerung soll der nötige zeitliche Rahmen für Beratungen über eine grundsätzliche Reform geschaffen werden.

Diese Verlängerung der Finanzausgleichsperiode betrifft nicht nur das Finanzausgleichsgesetz 2008, sondern auch diejenigen Vereinbarungen gemäß Art. 15a B VG, die Teil des Paktums über den Finanzausgleich ab 2008 waren.

Folgende Vereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B VG werden durch die Verlängerung der Finanzausgleichsperiode automatisch mitverlängert, weil bei deren zeitlichen Geltungsbereich auf das Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode abgestellt wird:

 Die Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, Vereinbarung über Maßnahmen im Gebäudesektor zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen und die Vereinbarung über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung.

Keine automatische Verlängerung gilt jedoch für folgende Vereinbarungen, die ebenfalls Teil des Paktums sind:

Vereinbarungen über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung und die Vereinbarung über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten.

Um die Finanzierung der Förderung der 24-Stunden-Betreuung für pflegebedürftige Menschen bzw. die Leistung von Pauschalbeträgen der Länder für die Betreuung von Insassen von Justizanstalten durch öffentliche Krankenanstalten weiterhin sicherzustellen, ist auch die Verlängerung der Geltungsdauer dieser beiden Vereinbarungen bis zum Ende der laufenden Finanzausgleichsperiode erforderlich.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                                 Michael Lampel                                                                    Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender