9301 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates enthält insbesondere folgende Ziele und Maßnahmen:

-       Verbesserung der sozialen Absicherung der selbständigen Künstlerinnen/Künstler durch erleichterten Zugang zu den Zuschüssen des Künstler-Sozialversicherungsfonds zu ihren Beiträgen in die gesetzliche Sozialversicherung

-       Verbesserung der sozialen Absicherung der selbständigen und unselbständigen Künstlerinnen/Künstler durch Gewährung von Beihilfen in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen

-       Erfüllung des Zuschusserfordernisses der Mindesteinkünfte (Einnahmen abzüglich Aufwendungen) aus künstlerischer Tätigkeit (Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs. 2 Z 2 ASVG) auch durch Mindesteinnahmen aus künstlerischer Tätigkeit

-       Anspruch auf Zuschuss zu den Beiträgen in die gesetzliche Sozialversicherung, wenn im 3-Jahresdurchschnitt die Mindesteinkünfte (Mindesteinnahmen) aus künstlerischer Tätigkeit erreicht werden

-       Einrechnung von Einkünften (Einnahmen) aus künstlerischen Nebentätigkeiten (zB Kunstvermittlung, Kunstinterpretation) in die Mindesteinkünfte (Mindesteinnahmen) aus künstlerischen Tätigkeiten

-       Entfall des Zuschusserfordernisses der Mindesteinkünfte (Einnahmen) in den ersten 5 Kalenderjahren

-       Erhöhung der Einkommensobergrenze auf das 65-fache der Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs. 2 Z 2 ASVG für die Beibehaltung des Anspruchs auf Zuschuss zu den Beiträgen in die gesetzliche Sozialversicherung

-       Gesetzliche Erhöhung der jährlichen Zuschussobergrenze von 1.026 Euro auf 1.722 Euro

-       Gewährung von Beihilfen an selbständige und unselbständige Künstlerinnen/Künstler in Notfällen durch den Künstler-Sozialversicherungsfonds

-       Einbindung von Künstlerorganisationen bei den Entscheidungen über die Gewährung von Beihilfen durch den Künstler-Sozialversicherungsfonds

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rene Pfister.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Hans-Jörg Jenewein.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                                    Rene Pfister                                                               Mag. Klaus Fürlinger

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender