9302 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend Abkommen über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die österreichische Filmwirtschaft neben dem nationalen Filmförderungsgesetz als einer Grundlage für die Verbesserung der Struktur tauglicher Instrumente zur Absicherung der internationalen Zusammenarbeit bedarf. Da sowohl die israelische als auch die österreichische Filmwirtschaft Interesse am Abschluss eines Abkommens über die Gemeinschaftsproduktion von Filmen gezeigt haben, wurden Verhandlungen mit der Regierung des Staates Israel aufgenommen und ein entsprechender Abkommenstext vereinbart.

Das Abkommen sieht keine eigenen Zuteilungsmechanismen vor, so dass das jeweilige nationale Förderungsrecht unberührt bleibt.

Was als Gemeinschaftsproduktion im Sinne des Abkommens zu sehen ist, wird von den nationalen Behörden anhand von in einem Anhang zum Abkommen aufgelisteten Kriterien festgestellt. Ein Verständigungsverfahren stellt die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen der Vertragsparteien sicher.

Den unterschiedlichen Voraussetzungen in den Ländern der Vertragsparteien entsprechend werden die Beteiligungen von Gemeinschaftsproduzenten anhand von finanziellen, künstlerischen und technischen Beiträgen definiert, wobei der künstlerische und technische Beitrag grundsätzlich dem finanziellen Beitrag entsprechen soll.

Zum besseren Funktionieren des Abkommens soll eine Gemischte Kommission beitragen, der neben Vertretern der Regierungen der Vertragsparteien auch Vertreter von betroffenen Berufsorganisationen angehören.

Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 4 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates Bericht in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rene Pfister.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Günther Köberl, Gerhard Dörfler und Elisabeth Reich.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.


Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                                    Rene Pfister                                                               Mag. Klaus Fürlinger

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender