9305 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG) und das Strafregistergesetz 1968 geändert werden (EU-JZG-ÄndG 2014)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat folgende Schwerpunkte zum Ziel:

-       Unionsweite Anerkennung von in einem Strafverfahren angeordneten Schutzmaßnahmen durch den Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaat der geschützten Person

-       Verbesserte internationale Zusammenarbeit in Strafsachen durch Zulässigkeit besonderer Ermittlungsmaßnahmen (kontrollierte Lieferung, verdeckte Ermittlung, gemeinsame Ermittlungsgruppen) im Rechtshilfeweg auch im Verhältnis zu Drittstaaten

-       Grundrechtskonforme Regeln für die Auslieferung zur Vollstreckung von Abwesenheitsentscheidungen

-       Recht auf Beratung mit Verteidiger vor Zustimmung zur vereinfachten Auslieferung

-       Informationen über Verurteilungen und Tätigkeitsverbote wegen Sexualstraftaten an Kindern zur Vorlage an den potenziellen Arbeitgeber werden im Wege des elektronischen Austauschs aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten (MS) der EU übermittelt

 

Der gegenständliche Beschluss umfasst daher insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Anerkennung von in einem Strafverfahren angeordneten Schutzmaßnahmen, d.h. Anordnungen nach den §§ 51 Abs. 2 StGB und 173 Abs. 5 Z 3 bis 5 StPO, durch den Wohnsitz- oder Aufenthaltsstaat der geschützten Person

-       besondere Ermittlungsmaßnahmen (kontrollierte Lieferung, verdeckte Ermittlungen, gemeinsame Ermittlungsgruppen) im Rechtshilfeweg im Verhältnis zu allen Staaten möglich

-       Detaillierte Regelung der Zulässigkeit der Auslieferung zur Vollstreckung von Abwesenheitsentscheidungen

-       Recht auf Beratung mit einem Verteidiger vor Zustimmung zur Auslieferung im vereinfachten Verfahren

-       Erledigung von Ersuchen anderer EU-MS um Informationen wegen Verurteilungen und Tätigkeitsverboten iZm Sexualstraftaten an Kindern im Wege des elektronischen Informationsaustauschs

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Stadler.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                                 Werner Stadler                                                                 Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender