9308 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-Novelle 2014 – UrhG-Nov 2014)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Richtlinie 2012/28/EU über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werk umzusetzen ist.

Diese Richtlinie erleichtert die Digitalisierung und Verbreitung des europäischen Kulturerbes über das Internet durch Bibliotheken, Museen und Archive durch Maßnahmen zur Vereinfachung der Rechteklärung an sogenannten verwaisten Werken, deren Rechteinhaber unbekannt oder nicht auffindbar sind.

Die Richtlinie sieht eine Ausnahme bzw. Beschränkung des Vervielfältigungsrechts und des Zurverfügungstellungsrechts an verwaisten Werken zugunsten öffentlich zugänglicher Einrichtungen sowie öffentlich-rechtlicher Rundfunkunternehmen vor, die im Rahmen ihrer im Gemeinwohl liegenden Aufgaben Zugang zu ihrem Werkbestand ermöglichen.

 

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 16. Dezember 2014 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Stadler.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach und Marco Schreuder.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2014 12 16

                                 Werner Stadler                                                                 Christian Füller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender