9318 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Gentechnikgesetz und das IVF-Fonds-Gesetz geändert werden (Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 – FMedRÄG 2015)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

-       Öffnung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung für miteinander in eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebende Frauen

-       Zulassung der Samenspende für alle Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung

-       Zulassung der Präimplantationsdiagnostik

-       Zulassung der Eizellspende

-       Single-Embryo-Transfer

-       Aufnahme gleichgeschlechtlicher Paare in den IVF-Fonds

-       Verordnungsermächtigung für Zuschüsse

-       Anpassung des IVF-Fonds-Gesetzes im Hinblick auf diverse seitens des Fonds vorzulegende Unterlagen

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. Februar 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Preineder.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Gerd Krusche, Dr. Heidelinde Reiter, Edgar Mayer und Adelheid Ebner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Preineder gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Februar 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 02 03

                               Martin Preineder                                                            Friedrich Reisinger

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender