9320 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Jänner 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahngesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz und das Finanzprokuraturgesetz geändert werden

Eckpunkt des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates ist ein erneuertes und vereinfachtes Einstufungs- und Vorrückungssystem für Bundesbedienstete. Anstatt beim Eintritt einer Person in den Bundesdienst einen Vorrückungsstichtag zu ermitteln, für dessen Berechnung Ausbildungszeiten, bestimmte Vordienstzeiten und so genannte "sonstige Zeiten" herangezogen werden, wird es künftig eine Gehaltseinstufung nach klaren Vorgaben geben. Berücksichtigt werden demnach, außer Dienstzeiten bei anderen Gebietskörperschaften und maximal sechs Monaten Präsenz- bzw. Zivildienst, nur noch Zeiten einer einschlägigen, für die neue Aufgabe nützlichen Berufstätigkeit. Maximal zehn solcher Berufsjahre werden in Hinkunft im so genannten "Besoldungsdienstalter" Niederschlag finden.

Ausbildungszeiten werden hingegen nicht mehr auf die Dienstzeit angerechnet, sondern stattdessen über verbesserte Gehaltsansätze abgegolten. Sonstige Zeiten werden nicht mehr berücksichtigt. Ein EuGH-Urteil ist unmittelbarer Anlass für den Beschluss des Nationalrates. Der Gerichtshof hat die Gehaltsregeln für öffentliche Bedienstete in Österreich im Herbst bereits zum zweiten Mal als gleichheitswidrig qualifiziert und der Klage eines Beamten stattgegeben.

Neue Gehaltsansätze gelten auch für bestehende Dienstverhältnisse. Ein Überleitungssystem gewährleistet, dass bisherige besoldungsrechtliche Ansprüche weitestgehend gewahrt bleiben und sich am bisherigen Gehalt in jedem Fall bis zum nächsten Vorrückungstermin nichts ändert.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. Februar 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Werner Herbert, Elisabeth Grimling und Wolfgang Beer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 3. Februar 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 02 03

                                    Josef Saller                                                                    Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender