9322 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Exekutivdienstgesetzes bzw. von weiteren dienstrechtlichen Spezialbestimmungen im Beamtendienstrechtsgesetz (Besonderer Teil, 2. Abschnitt) und Gehaltsgesetz (Abschnitt VII) (203/A(E)-BR/2014)

Die Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Oktober 2014 den Entschließungsantrag betreffend Schaffung eines Exekutivdienstgesetzes bzw. von weiteren dienstrechtlichen Spezialbestimmungen im Beamtendienstrechtsgesetz (Besonderer Teil, 2. Abschnitt) und Gehaltsgesetz (Abschnitt VII) eingebracht und wie folgt begründet:

Die Dienstverrichtung in der österreichischen Exekutive ist unbestreitbar mit keinem anderen Bereich im öffentlichen Dienst vergleichbar. Das Anforderungsprofil für Polizeibedienstete bringt es mit sich, dass nicht nur eine hohe psychische und physischen Belastbarkeit sondern auch außerordentliche Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt werden müssen. Der Exekutivdienst in einem demokratischen Rechtsstaat hat sich vorwiegend an seinen Bürgern zu orientieren, die neben einem professionellen, bürgernahen und flexiblen aber auch konsequenten Handeln insbesondere eine Konflikthandhabung mit sozialer Kompetenz erwarten. Bei der Bewältigung dynamischer, komplexer und konfliktreicher Amtshandlungen ist eine herausragende persönliche, soziale, methodische und fachliche Kompetenz für Polizeibeamte unerlässlich. Insbesondere folgende Eigenheiten und Herausforderungen sind für die äußerst wertvolle und einzigartige Dienstleistung der Polizei prägend:

- Beachtung und Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte bei gleichzeitiger Legitimation für massive Eingriffe in Grundrechte,

- gesetzmäßiges Handeln bei Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Grundlagen in einer europäisch geprägten Demokratie,

- spezielle Verantwortlichkeit gegenüber allen Bürgern,

- die Wahrnehmung vielfältiger Aufgaben innerhalb einer hierarchisch strukturierten Organisation bei Berücksichtigung strategischer Ziele,

- Einsatzsituationen, die häufig fremdbestimmt, unvorhersehbar und im Einzelfall durch eine hohe Eigengefährdung gekennzeichnet sind,

- Gefahrenlagen, die infolge besonderer zeitlicher Dringlichkeit akuten Entscheidungs- und Handlungsdruck erzeugen und auch trotz gewisser Informationsdefizite kein Zuwarten erlauben,

- vielgestaltige Kommunikationsbeziehungen, die im Kontext einer in sozialer, kultureller und ethnischer Hinsicht vielschichtigen Gesellschaft zu bewältigen sind,

- besondere körperliche und seelische Belastungen aufgrund häufiger Konfrontation mit Ausnahmesituationen.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat diesen Antrag in seinen Sitzungen am 4. November 2014 und 3. Februar 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Herbert.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Werner Herbert.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag der Bundesräte Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Exekutivdienstgesetzes bzw. von weiteren dienstrechtlichen Spezialbestimmungen im Beamtendienstrechtsgesetz (Besonderer Teil, 2. Abschnitt) und Gehaltsgesetz (Abschnitt VII) keine Mehrheit.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung am 3. Februar 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, dem Antrag 203/A(E)-BR/2014 keine Zustimmung erteilen.

Wien, 2015 02 03

                                    Josef Saller                                                                    Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender