9323 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des EU-Ausschusses

über das Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG betreffend CM 4133/14, Friends of the Presidency Group: Improving the functioning of the EU system (38185/EU XXV.GP)

 

Der EU-Ausschuss hat das gegenständliche Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union in seiner Sitzung am 4. Februar 2015 in Verhandlung genommen.

Gemäß § 33 Abs. 1 GO-BR wurde beschlossen, die Auskunftspersonen Mag. Yasmin Soetopo, Mag. Viktoria Haidinger (beide Wirtschaftskammer Österreich) und Mag. Reinhold Russinger (Arbeiterkammer Wien) zur mündlichen Äußerung einzuladen.

Im Zuge der Debatte haben die Bundesräte Edgar Mayer, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen einen Entschließungsantrag gemäß § 23 Absatz 1 GO-BR betreffend Möglichkeiten zur Stärkung nationaler Parlamente in der EU eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Mit dem Vertrag von Lissabon wurden die Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente mit dem Subsidiaritätsprüfungsverfahren gestärkt. Trotz dieser Aufwertung der nationalen Parlamente im EU-Gesetzgebungsprozess zeigt die parlamentarische Praxis Problembereiche auf:

- Subsidiaritätsprüfung

Das derzeitige Subsidiaritätsprüfungsverfahren wird als unzureichend empfunden, u.a. deshalb, weil bei Veränderungen von Rechtsakten zwischen der Vorlage und der Annahme keine Mitwirkung der nationalen Parlamente erfolgt. Das einzige Mittel hierzu ist die Subsidiaritätsklage.

Trotz der primärrechtlich vorgegebenen 8-Wochen-Frist für begründete Stellungnahmen zu Entwürfen von Gesetzgebungsakten wird ein Aufgreifen von Eingaben der nationalen Parlamente seitens der EK auch nach dem Ablauf von 8 Wochen angeregt, um in einem föderal organisiertem Staat auch mit den Länderparlamenten den Dialog besser zu ermöglichen. In diesem Sinne sollte eine Abgabe von Stellungnahmen im gesamten Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen können. Im Falle substantieller Änderungen von Legislativvorschlägen im Zuge der Verhandlungen sollte die Europäische Kommission eine Neuvorlage vornehmen.

- Delegierte Rechtsakte

Die Anwendung delegierter Rechtsakte, insbesondere wenn diese Möglichkeit exzessiv ausgenützt wird, kann zu einer Umgehung der Einbindung der nationalen Parlamente führen. Eine restriktivere Verwendung delegierter Rechtsakte und eine verstärkte Transparenz der EK bei der Erarbeitung solcher delegierter Rechtsakte, etwa durch Veröffentlichung der Entwürfe, wird daher angeregt. Zudem sollte eine verstärkte Einbindung nationaler Experten vorgenommen werden.

- Überregulierung und Folgenabschätzung

Um Überregulierungen zu vermeiden müsste man bei Rechtsetzungen auf europäischer Ebene die Folgenabschätzung verbessern.

Beim Trilog-Verfahren bedarf es einer stärkeren Transparenz bezüglich der Verhandlungsfortschritte, insbesondere gegenüber den Mitgliedsstaaten.

- Einbindung der nationalen Parlamente im Bereich der Koordination der Budget- und Wirtschaftspolitik auf EU-Ebene

Die nationalen Parlamente haben in diesem Bereich wenige und unterschiedliche Mitspracherechte, die Fristen für nationale Stellungnahmen, unter anderem bei länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Semester sind zudem fallweise zu kurz. Eine regelmäßige Befassung interparlamentarischer Konferenzen mit horizontalen Fragen der Durchführung des Europäischen Semesters wäre eine Möglichkeit, dem entgegen zu wirken. Die länderspezifischen Empfehlungen könnten Gegenstand eines Austausches zwischen dem jeweiligen nationalen Parlament und der Kommission sein.

- Informationsrechte

Vor dem Hintergrund der Diskussionen rund um die Freihandelsabkommen CETA und TTIP wurde deutlich, dass Transparenz und Information eine wesentliche Rolle spielen und in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Es ist auch Aufgabe der Kommission, für Transparenz gegenüber nationalen Parlamenten und den Bürgern zu sorgen.“

 

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte und Bundesrätinnen Stefan Schennach, Marco Schreuder, Monika Mühlwerth, Edgar Mayer, Ferdinand Tiefnig und Wolfgang Beer.

Bei der Abstimmung wurde der von den Bundesräten Edgar Mayer, Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag gemäß § 23 Absatz 1 GO-BR betreffend Möglichkeiten zur Stärkung nationaler Parlamente in der EU mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Gerhard Schödinger gewählt.

 

Der EU-Ausschuss stellt nach Beratung des gegenständlichen Vorhabens im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG am 4. Februar 2015 den Antrag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

 

Wien, 2015 02 04

                             Gerhard Schödinger                                                                Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender