9328 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungsverwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) und das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz-FinStaG) geändert werden (ÖBIB-Gesetz 2015)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat folgende Maßnahmen zum Ziel:

-       Formändernde Umwandlung der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) als Aktiengesellschaft in eine GmbH mit der Firma Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen GmbH (ÖBIB),

-       Erwerb von Anteilen an Beteiligungsgesellschaften oder an anderen Unternehmen im Interesse des Wirtschaftsstandorts Österreich,

-       Übertragung der Anteilsrechte an der Casinos Austria AG von der Münze Österreich AG auf die ÖBIB,

-       Übertragung von Anteilen des Bundes, sowie

-       Auswahl und Nominierungsvorschläge für Aufsichtsratsmitglieder von Beteiligungsgesellschaften der ÖBIB durch neu zu errichtendes Nominierungskomitee.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. März 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ingrid Winkler, Gerd Krusche, Rene Pfister, Mag. Reinhard Pisec, BA und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 10. März 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 03 10

                                 Michael Lampel                                                                    Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender