9332 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewegungsorientierung an Schulen das Bundes-Schulaufsichtsgesetz, das Schulorganisationsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012 sowie das Hochschulgesetz 2005 geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates hat insbesondere den qualitativen Ausbau von ganztägigen Schulformen von der 1. bis zur 9. Schulstufe und die Ermöglichung der täglichen Bewegungseinheit zum Ziel.

Nach dem quantitativen Ausbau der schulischen Tagesbetreuung wird nun in einem zweiten Schritt eine Qualitätsoffensive folgen, um das Angebot weiter zu verbessern. Das Ziel ist, Kinder in ganztägigen Schulen optimal zu fördern. An ganztägigen Schulformen wird der Lernstoff in der Lernzeit vertieft und die SchülerInnen in dieser gefördert. Durch Förderangebote wird die umfassende Entwicklung der Kinder unterstützt. Die Qualitätskontrolle erfolgt durch die Schulaufsicht. Das Aufgabengebiet der Schulaufsicht wird um den Bereich der ganztägigen Schulformen (Lernzeit und Freizeit) konkretisiert.

Durch gezielte Angebote im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung und verstärkte Kooperationen mit Sportvereinen soll die Freude an Bewegung und eine gesunde Lebensführung vermittelt werden. Als erster Schritt soll ein Stufenplan zur Umsetzung einer täglichen Bewegungseinheit an ganztägig geführten Schulformen der Grundstufe sowie der Sekundarstufe I verankert werden. Darüber hinaus werden mittels des vorliegenden Beschlusses des Nationalrates die Rahmenbedingungen geschaffen, die den Schulen die Integration von mehr Bewegung in den Schulalltag nahelegen und die Umsetzung der Gesundheitsförderungsstrategie des Bundesministeriums für Bildung und Frauen unterstützen.

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. März 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rene Pfister.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Stefan Schennach, Christoph Längle, Monika Mühlwerth und Ferdinand Tiefnig.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt nach Beratung der Vorlage am 10. März 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 03 10

                                    Rene Pfister                                                                 Monika Mühlwerth

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende