9334 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Das dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegende Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen ist seit 11. Oktober 1986 in Kraft.

In seinem Urteil vom 3. März 2009 stellte der EuGH in der Rechtssache C-205/06 fest, dass Österreich unter anderem wegen diesem vor dem Beitritt zur EU abgeschlossenen bilateralen Investitionsschutzabkommen gegen das Gemeinschaftsrecht verstößt. Urteile gleichen Inhalts sind zeitgleich gegen Finnland und Schweden ergangen.

Da mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon die Zuständigkeit zum Abschluss von Abkommen über Direktinvestitionen auf die EU übergegangen ist, war gemäß Verordnung (EU) Nr. 1219/2012 zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern dieses Protokoll zur Änderung des bilateralen Investitionsschutzabkommens der Europäischen Kommission zu notifizieren; die Europäische Kommission hat mit Durchführungsbeschluss vom 17.12.2013 Österreich ermächtigt, das Protokoll im Einklang mit dem Unionsrecht in Kraft treten zu lassen.

Da durch das Protokoll Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedarf es überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. April 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA und Dr. Heidelinde Reiter.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.             gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.             dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die            verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2015 04 07

                                Christian Füller                                                                    Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender