9336 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über Zusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe in Zollsachen samt Anhang

Das dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zugrunde liegende Abkommen hat folgende Maßnahmen zum Ziel:

Die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen zweier oder mehrerer Staaten durch gegenseitige Leistung von Amtshilfe ist ein Mittel, die Erfassung der Waren im grenzüberschreitenden Verkehr und die richtige Erhebung der Zölle und sonstigen Abgaben zu verbessern sowie den auf vielen Gebieten zunehmend festgestellten, eindeutig in organisierter Weise betriebenen Schmuggel entschiedener bekämpfen zu können. Besonders von illegalen Aktivitäten betroffene Warenkreise sind Tabakwaren, Alkohol, gefälschte Produkte und Drogen. Für Österreich liegt das Interesse an einem Amtshilfeverkehr in Zollsachen mit Belarus auch darin, dass dadurch der zunehmenden Internationalisierung der Handelsströme, dem Anstieg des Wirtschaftsverkehrs mit Belarus und den damit verbundenen organisierten Zollzuwiderhandlungen Rechnung getragen wird.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. April 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Rene Pfister.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 04 07

                                Christian Füller                                                                    Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender