9337 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 geändert wird

Dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates liegt ein Gesetzesantrag des Bundesrates im Sinne des Art. 41 Abs. 1 B-VG zugrunde. Der Gesetzesantrag des Bundesrates wurde wie folgt begründet:

„Zu § 133 Z 7:

Mit BGBl. I Nr. 13/2014 wurde das Verwertungsverbot von Geldwäscheverdachtsmeldungen für die Finanzverwaltung aufgehoben; aufgrund eines redaktionellen Versehens wurde diese Bestimmung im VAG 2016 nicht entsprechend berücksichtigt. Mit der Streichung des Abs. 7 soll die aktuelle Rechtslage auch zukünftig erhalten bleiben.

Zu § 346 Z 3:

Aufgrund des Entfalls des § 133 Abs. 7 ist eine Verweisanpassung notwendig.“

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. April 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 04 07

                                Christian Füller                                                                    Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender