9338 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992, das Waffengesetz 1996 und das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden (Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 – SVAG 2015)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass mit dem Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 bestimmte Materien der Sicherheitsverwaltung einer Novellierung unterzogen werden.

Im Meldewesen wird dabei vor allem die Situation von Menschen, die in Betreuungseinrichtungen („Notwohnungen“) Unterkunft nehmen müssen, ein Hauptaugenmerk sein. Sind diese Menschen in ihrer körperlichen Unversehrtheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung gefährdet und wird eine Notwohnung zum Schutz vor solchen Gefährdungen aufgrund eines entsprechenden Kooperationsverhältnisses einer Betreuungseinrichtung mit einer Gebietskörperschaft betrieben, soll es zukünftig möglich sein, eine Meldung an der Adresse der Betreuungseinrichtung vorzunehmen. Ziel ist es also, die Meldepflicht für diese Personen aufrecht zu erhalten, jedoch an ihrer Unterkunft Schutz vor Gefährdungen durch Dritte zu gewährleisten.

Im Passwesen wird sichergestellt, dass die mit einem Antrag auf Neuausstellung des Dokuments befasste Passbehörde von der gerichtlichen Anordnung der Abnahme eines Reisedokumentes eines Kindes in Kenntnis ist. Dadurch soll verhindert werden, dass die gerichtliche Anordnung umgangen wird, indem der nicht berechtigte Elternteil unter Vorgabe eines Verlustes oder Diebstahls des Dokuments durch Ausstellung eines neuen Reisedokumentes für das Kind mit diesem in das Ausland reist.

Im Waffenwesen wird in erster Linie auf eine Verwaltungsvereinfachung erfolgen. So wird es bspw. möglich sein, Notaren im Rahmen von Verlassenschaftsverfahren Daten aus dem Zentralen Waffenregister zu übermitteln. Darüber hinaus werden inhaltliche und terminologische Klarstellungen vorgenommen sowie einem weitergehenden Bürgerservice entsprochen werden. Dem Bürger wird es bspw. ermöglicht werden, eine Waffenregisterbescheinigung mittels Bürgerkarte zu beantragen und ausgestellt zu bekommen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. April 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Edgar Mayer und Werner Herbert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Bernhard Ebner, MSc gewählt.


Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 04 07

                        Ing. Bernhard Ebner, MSc                                                          Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender