9341 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Familienbeihilfe grundsätzlich nur auf Antrag gewährt wird.

Wenn anlässlich der Geburt sämtliche Anspruchsvoraussetzungen und alle erforderlichen Personenstandsdaten vorliegen, wird in Zukunft die Möglichkeit eröffnet werden, die Familienbeihilfe automationsunterstützt zu gewähren, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.

Die Kosten für die technische Umsetzung der antragslosen Gewährung der Familienbeihilfe sind aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen im Jahr 2015 in Höhe von einmalig 784.540 € zu tragen.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. April 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Andreas Pum.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Inge Posch-Gruska, Sonja Ledl-Rossmann, Johanna Köberl und Efgani Dönmez, PMM.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Andreas Pum gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 04 07

                               Ing. Andreas Pum                                                              Ferdinand Tiefnig

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender