9343 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 25. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz (UFG), BGBl. Nr. 185/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 40/2014, geändert wird

Die Abgeordneten Johann Höfinger, Rudolf Plessl, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 11. Dezember 2014 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Parallel zur Fortschreibung des Finanzausgleichs um 2 Jahre umfasst dieses Vorhaben die Sicherstellung der kontinuierlichen Umsetzung von notwendigen Investitionsvorhaben zur Neuerrichtung und Funktionserhaltung in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung. Dazu wird ein Zusagerahmen für die Förderung der Siedlungswasserwirtschaft in der Höhe von jeweils 100 Mio. Euro in den Jahren 2015 und 2016 festgelegt.

Zu Z 1 (§ 6 Abs. 2 Z 5 bis 7):

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist ermächtigt, für Zwecke der Siedlungswasserwirtschaft Förderungen zuzusagen, die einem festgelegten Barwert entsprechen. Die Höhe dieses Zusagerahmens für die Siedlungswasserwirtschaft wird seitens der Finanzausgleichspartner jeweils für die laufende Finanzausgleichsperiode festgesetzt. Korrespondierend zur Fortschreibung des Finanzausgleichs um zwei Jahre ist der Zusagerahmen gemäß § 6 Abs. 2 sowohl zeitlich wie auch betraglich anzupassen.

Durch diese Bestimmung wird sichergestellt, dass der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Jahr 2015 und 2016 Förderungen zusagen kann, deren Ausmaß einem Barwert von insgesamt 200 Millionen Euro entspricht.

Zu Z 2 (§ 6 Abs. 2 dritter Satz):

Die zeitliche Beschränkung der diesbezüglichen Ermächtigung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird bis Ende 2016 fortgeschrieben.“

 

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. April 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Nicole Schreyer, Ing. Eduard Köck, Adelheid Ebner, Dr. Dietmar Schmittner und Ing. Andreas Pum.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner gewählt.


Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 04 07

                     Mag. Daniela Gruber-Pruner                                                      Günther Novak

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender