9345 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle, Mag. Andrea Kuntzl, Petra Steger, Rouven Ertlschweiger, MSc, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 25. Februar 2015 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit Antrag der Abgeordneten Steger, Kolleginnen und Kollegen 598/A vom 2. September 2014 wurde eine Änderung des HS-QSG in Bezug auf das Tätigwerden und die Verschwiegenheitspflicht der Ombudsstelle für Studierende gefordert. Es soll daher eine Regelung in das HS-QSG aufgenommen werden, die es ermöglicht, dass die Ombudsstelle für Studierende auch von sich aus tätig werden kann, wobei gemäß § 31 Abs. 2 HS-QSG die Ombudsstelle im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe, Informations- und Servicearbeit im Hochschulbereich zu leisten, mit den Studierendenvertretungen zu kooperieren hat. Im Falle möglicher Berührungspunkte beim Tätigwerden der Ombudsstelle mit den von den Studierendenvertretungen wahrzunehmenden Aufgaben ist in diesen Angelegenheiten eine Kooperation der Ombudsstelle mit der zuständigen Vertretung der Studierenden anzustreben, sofern sie nicht diese Studierendenvertretung selbst betreffen.

Die Regelung über die Verschwiegenheitspflicht wird an die Regelung des Volksanwaltschaftsgesetzes, BGBl. Nr. 433/1982, angeglichen. Die Verschwiegenheitspflicht der Ombudsstelle betrifft daher nur durch ihre Tätigkeit bekannt gewordene personenbezogene Informationen und Tatsachen, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen weitergegeben bzw. veröffentlicht werden dürfen. Einrichtungen, an denen Missstände bekannt werden, sind nicht mehr von der Verschwiegenheitsverpflichtung umfasst und können daher bekannt gegeben werden. Dies betrifft auch den Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle.“

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. April 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Andreas Pum.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Andreas Pum gewählt.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Forschung stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 04 07

                               Ing. Andreas Pum                                                                   Josef Saller

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender