9347 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die Vereinbarkeit der Rauchfangkehrerregelungen mit Unionsrecht sichergestellt und größere Wettbewerbsfreiheit im Rauchfangkehrergewerbe unter Beibehaltung des gegenwärtigen Sicherheitsniveaus gewährleistet.

Es wird unter anderem festgelegt, dass die Erfordernisse Bedarfsprüfung, Kehrgebiete und Niederlassung nur mehr für sicherheitsrelevante Tätigkeiten (Überprüfen und die damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr) gelten.

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 7. April 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Magnus Brunner.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA, Ingrid Winkler, Marco Schreuder, Gerd Krusche und Anneliese Junker.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Magnus Brunner gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 7. April 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 04 07

                            Dr. Magnus Brunner                                                                Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende