9364 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. April 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz sowie das Bundesbehindertengesetz geändert werden, das Kriegsopfer- und Behindertenfondsgesetz aufgehoben und ein Bundesgesetz, mit dem eine Rentenleistung für Contergan-Geschädigte eingeführt wird, erlassen wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates sieht im Bereich der Rentenleistungen für Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene nach dem KOVG 1957 Reformmaßnahmen vor, durch die grundlegende Vereinfachungen im System der Rentenadministration durch einen Entfall von Neubemessungen von einkommensabhängigen Leistungen und eine Reduktion von Anträgen erzielt werden. Die verschiedenen Einzelleistungen werden zu einem Leistungsbetrag zusammengezogen.

Weiters wird hinsichtlich des Behinderteneinstellungsgesetzes klargestellt, dass auch die letzten rechtskräftigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes über die Einschätzung des Grades der Behinderung als Nachweis für die Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten gelten. Sowohl bei Verfahren gemäß § 14 des Behinderteneinstellungsgesetzes als auch nach § 40 des Bundesbehindertengesetzes wird – um dem Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen vermehrt die Möglichkeit zu geben, von Beschwerdevorentscheidungen Gebrauch zu machen – die Frist für die Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung von zwei Monaten auf 12 Wochen verlängert.

Schließlich wird Opfern einer Contergan-Schädigung, die vom österreichischen Bundesministerium für Gesundheit eine Einmalzahlung erhalten haben, ab 1. Juli 2015 eine der Sozialentschädigung entsprechende monatliche Rentenleistung gewährt, sofern sie keinen Anspruch nach dem deutschen Conterganstiftungsgesetz haben.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Mai 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Richard Wilhelm.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Efgani Dönmez, PMM.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Richard Wilhelm gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Mai 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 05 05

                                Richard Wilhelm                                                             Inge Posch-Gruska

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende