9365 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 23. April 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz 1979 geändert werden

Ziel des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates ist die Übereinstimmung der Terminologie betreffend gefährliche chemische Arbeitsstoffe im Arbeitnehmerschutzrecht mit dem Chemikalienrecht und eine einheitliche Kennzeichnung von Behältern und von Lagerbereichen von gefährlichen chemischen Arbeitsstoffen entsprechend der (chemikalienrechtlichen) CLP-Verordnung.

Es sind insbesondere folgende Maßnahmen umfasst:

         -  Anpassung der Terminologie betreffend gefährliche Arbeitsstoffe im    ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und im Mutterschutzgesetz 1979;

         - Festlegung der Kennzeichnung von Behältern und von Lagerräumen bzw. -bereichen von    chemischen Arbeitsstoffen im ASchG (und in weiterer Folge in der Kennzeichnungsverordnung)     in Übereinstimmung mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 5. Mai 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Richard Wilhelm.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Richard Wilhelm gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 5. Mai 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 05 05

                                Richard Wilhelm                                                             Inge Posch-Gruska

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende