9383 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 21. Mai 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichischen Bundesbahnen (Bundesbahngesetz) geändert wird

Der EuGH hat mit Urteil C-417/13 vom 28. Jänner 2015 in der Rechtssache Starjakob festgestellt, dass der bisherige § 53a Bundesbahngesetz (BBG) unionsrechtswidrig ist. Der bisherige § 53a BBG sah neben der Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr auch eine rückwirkende Verlängerung der ersten Vorrückungszeiträume vor. Der EuGH lehnte die aus Anlass der EuGH-Entscheidung Hütter erfolgte Gesetzesreparatur als altersdiskriminierend ab, da die Reparatur den Unterschied zwischen diskriminierten und nicht-diskriminierten ÖBB Bediensteten nicht beseitigt, sondern festschreibt.

Mit der gegenständlichen Novelle erfolgt eine Anpassung der Regelungen über die einstufungswirksame Anrechnung von (Vor-)Dienstzeiten an die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000, konkretisiert durch die Urteile des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Starjakob (C-417/13) und in der Rechtssache Specht (C-501/12).

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 1. Juni 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Andreas Köll.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Andreas Köll gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Juni 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 06 01

                                Dr. Andreas Köll                                                               Gottfried Kneifel

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender