9386 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Sonja Zwazl, Reinhard Todt, Efgani Dönmez, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung des Rechtes auf umfassende, altersadäquat angepasste, individuelle, gendergerechte Bildungs- und Berufsorientierung für Kinder und Jugendliche vom Beginn bis zum Ende ihrer Schulzeit (213/A(E)-BR/2015)

Die Bundesräte Sonja Zwazl, Reinhard Todt, Efgani Dönmez, Kolleginnen und Kollegen haben am 1. Juni 2015 den Entschließungsantrag betreffend Sicherstellung des Rechtes auf umfassende, altersadäquat angepasste, individuelle, gendergerechte Bildungs- und Berufsorientierung für Kinder und Jugendliche vom Beginn bis zum Ende ihrer Schulzeit eingebracht und wie folgt begründet:

„Der relativ hohe Anteil an Schulabbrecherinnen  und -abbrechern, der steigende Anteil Jugendlicher und junger Erwachsener, die keine Schule besuchen, keiner Arbeit nachgehen und sich nicht in beruflicher Ausbildung befinden und dies auch nicht unmittelbar anstreben (NEET) sowie die steigende strukturelle Jugendarbeitslosigkeit erfordern eine Anpassung der aktuellen Maßnahmen auf dem Gebiet der Bildungs- und Berufsorientierung, um diesem negativen Trend entgegenzusteuern.

Mit dem Grundsatzpapier „Ausbau der Berufsorientierung und Bildungsberatung“ des Bundes­ministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur vom November 2010 wurden wertvolle Schritte zur Implementierung des Themas im Schulbetrieb gesetzt. Ebenso ist die Entscheidung zu begrüßen, dass mit dem Schuljahr 2017/2018 an den Neuen Mittelschulen der Gegenstand Berufsorientierung generell zum Pflichtgegenstand im Rahmen der Stundentafel im Zeitraum zwischen 7. und 8. Schulstufe festgelegt wurde.

Diese durchaus positiven Maßnahmen greifen jedoch zu kurz. Im Vordergrund muss das Bekenntnis stehen, dass jeder Mensch ab dem Eintritt in den Kindergarten nach seinen Begabungen unter Einbindung der Eltern individuell gefördert wird. Das Thema ist nicht als punktuelle Maßnahme zu behandeln, sondern als Prozess zu verstehen und umzusetzen. Während in der Elementarpädagogik und der Volksschule die Bildungs- und Berufsorientierung fächerintegrativ und Teil des Übergangsportfolios sein sollte, ist die Schaffung einer verbindlichen Übung „Berufs- und Bildungsorientierung“ in allen Schulstufen der Sekundarstufe zur Sicherstellung der Reflexion der Information und der Auseinander­setzung mit den individuellen stärken- und kompetenzorientierten Bildungs- und Berufsmöglichkeiten unerlässlich.

Im Sinne eines Prozesses sind bewährte, jedoch oftmals punktuelle Maßnahmen wie Berufspraktika, Potenzialanalysen, Bildungsberatungen, Bewerbungstrainings und vieles mehr in diesen Unterricht besser einzubinden.

Von besonderer Bedeutung sind berufspraktische Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler, um ein Gefühl für die Arbeitswelt zu bekommen und Erfahrungen zu einzelnen Berufsbildern sammeln zu können. Die aktuelle Regelung zu Schulveranstaltungen im § 13 Schulunterrichtsgesetz deckt sämtliche Aktivitäten gleichermaßen ab, vom Schiausflug über die Sportwoche bis zu den Berufspraktischen Tagen. Berufsorientierung ist daher im Rahmen der Schulautonomie entsprechend umzusetzen.

§ 13b Schulunterrichtsgesetz regelt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme individueller Berufs­(bildungs)­orientierungsangebote und knüpft dabei an die Schulstufe an. Richtigerweise sollte hier an das individuelle Schulbesuchsjahr angeknüpft werden, da erst damit auch sämtliche Wieder­holungsfälle erfasst sind.

Innerhalb des Schulsystems und der Schulverwaltung sind entsprechende Vorkehrungen für diese Maßnahmen zu treffen. Diese reichen von einem Qualitätsmanagementsystem durch Einbindung in die „Schulqualität Allgemeinbildung“ (SQA, QIBB und MOST) durch z.B. Ausbildung und entgeltliche Beschäftigung von IBOBB-Koordinatoren und Koordinatorinnen an jeder Pflichtschule. 

Darüber hinaus sollte zur Sicherstellung des fächerintegrativen Unterrichts in der Elementarpädagogik und in der Volksschule für alle angehenden Pädagoginnen und Pädagogen eine verpflichtende Grund­ausbildung im Fach Berufsorientierung erfolgen. 

Besonderer Wert soll bei allen Maßnahmen auf gendergerechte Berufsorientierung für beide Geschlechter gelegt werden.“

 

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 1. Juni 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Elisabeth Reich.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Mag. Susanne Kurz, Monika Mühlwerth und Anneliese Junker.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Annahme des gegenständlichen Entschließungsantrages zu empfehlen.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Reich gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur somit den Antrag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2015 06 01

                                 Elisabeth Reich                                                               Monika Mühlwerth

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende