9389 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den 2. Freiwilligenbericht (III-555-BR/2015 d.B.)
Der gegenständliche Bericht zur Lage und zu den Perspektiven
des Freiwilligen Engagements in Österreich (2. Freiwilligenbericht) wurde
dem Bundesrat mit Note vom 30. April 2015 übermittelt.
Der Bericht wird auf der Basis des am 1. Juni 2012 in Kraft getretenen Bundesgesetzes
zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz) periodisch
erstellt.
Im gegenständlichen Bericht wird resümiert, dass gesellschaftliche Entwicklungen auch vor dem Freiwilligenengagement nicht haltmachen. In den letzten Jahren konnte – ausgehend von einem hohen Niveau – ein leichter Anstieg des freiwilligen Engagements verzeichnet werden, vor allem im informellen Bereich. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung zeichnen sich vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher Rahmenbedingungen neue Herausforderungen, insbesondere für Freiwilligenorganisationen, ab. Die demografische Entwicklung sowie die wirtschaftlichen, sozialen und bildungspolitischen Rahmenbedingungen erfordern Anpassungsmechanismen, die den Einsatz von Engagierten optimieren.
Stabilisierend und zugleich fördernd wirken die in ganz Österreich verbreiteten Freiwilligenzentren, die sich zunehmend als Träger, Vermittler, Qualitätsförderer, aber auch als regionale Impulsgeber erweisen. Das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 war ein wertvoller Impuls, der freiwilliges Engagement nicht nur „vor den Vorhang“ brachte, sondern dafür auch neue, innovative Zugangsmöglichkeiten eröffnete. Die in der Folge sowohl auf europäischer Ebene als auch die vom nationalen Lenkungsausschusseingebrachten Maßnahmenvorschläge können dazu beitragen, das freiwillige Engagement in Österreich längerfristig auf eine gesunde und vor allem nachhaltige Basis zu stellen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Adelheid Ebner.
An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Sonja Ledl-Rossmann, Christoph Längle, Edgar Mayer und Efgani Dönmez, PMM.
Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Adelheid Ebner gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2015 den Antrag, den 2. Freiwilligenbericht (III-555-BR/2015 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.
Wien, 2015 06 30
Adelheid Ebner Inge Posch-Gruska
Berichterstatter Vorsitzende