9390 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2015 betreffend Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird

Die Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 21. Mai 2015 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Die derzeitige Regelung betreffend die Anstößigkeit oder Lächerlichkeit eines Wunschkennzeichens bezieht sich lediglich auf die Buchstabenkombination und nicht auch auf die Behördenbezeichnung bzw. die Ziffern. Aktuelle Fälle zeigen, dass es in Verbindung der Behördenbezeichnung mit der gewählten Buchstabenkombination anstößige oder lächerliche Kennzeichen geben kann. Weiters gibt es Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Daher wird die Regelung erweitert und soll auch Kombinationen aus gewählter Buchstabenkombination und Behördenbezeichnung sowie Kombinationen aus Buchstaben und Ziffern umfassen.“

Weiters wird durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates auch eine Übergangsbestimmung für die Wunschkennzeichen geschaffen, die nunmehr nach den neuen Vorgaben als anstößig oder lächerlich nicht mehr bewilligt werden können. Bereits vergebene Wunschkennzeichen sollen während ihres Gültigkeitszeitraums von 15 Jahren unberührt bleiben und weiterhin zugewiesen und an Fahrzeugen geführt werden dürfen, auch wenn sie nach der neuen Regelung nicht mehr bewilligt werden können.

Solche Wunschkennzeichen können aber nicht mehr „verlängert“, d.h. nach Erlöschen des Rechts nicht mehr neuerlich zugewiesen werden. In solchen Fällen darf die Zulassungsstelle die „Verlängerung“ nicht vornehmen und hat den Antrag der Behörde zur Entscheidung vorzulegen.

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Christian Poglitsch und Gerd Krusche.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 06 30

                                 Wolfgang Beer                                                                  Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender