9391 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2015 betreffend Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird

Die Abgeordneten Anton Heinzl, Andreas Ottenschläger, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen haben den dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates zu Grunde liegenden Initiativantrag am 21. Mai 2015 im Nationalrat eingebracht und – auszugsweise – wie folgt begründet:

„Die Versorgung der österreichischen Bauwirtschaft mit Transportbeton erfolgt im Wesentlichen durch 4-Achs-Betonmischfahrzeuge. Die derzeit bestehende gesetzliche Regelung legt für diese Fahrzeugtype das höchstzulässige Gesamtgewicht mit 32 000 kg fest. Bei den bestehenden Fahrzeugkonfigurationen sind Gesamtgewichte bis zu 41 000 kg fahrzeugtechnisch zulässig.

Eine Verringerung des Verkehrsaufkommens und effektivere Transporte können nur über eine Erhöhung des höchstzulässigen Gesamtgewichts für 4-Achs-Betonmischfahrzeuge von 32 000 kg auf 36 000 kg erreicht werden.“

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird auch das zulässige Gesamtgewicht für zweiachsige Omnibusse von 18 t auf 19,5 t angehoben. Weiters sieht der vorliegende Beschluss des Nationalrates vor, dass Warnleuchten mit blauem Licht an Fahrzeugen der Strafvollzugsverwaltung und an Fahrzeugen der Einsatzleiter von Eisenbahninfrastrukturunternehmen angebracht werden dürfen.

 

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Anneliese Junker.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 06 30

                                 Wolfgang Beer                                                                  Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender