9397 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Juni 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Seveso III – Novelle) und mit dem das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert wird

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG, ABl. Nr. L 197 vom 24.07.2012 S. 1, (kurz: „Seveso III – RL“) für den Bereich des gewerblichen Betriebsanlagenrechts und für den Bereich des Emissionsschutzrechts für Kesselanlagen. Die gewerberechtlich relevanten neuen Richtlinienbestimmungen werden in einer Änderung vor allem des Abschnitts 8a der Gewerbeordnung 1994 und in einer Neufassung der Industrieunfallverordnung („Industrieunfallverordnung 2015“) Niederschlag finden. Im Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013, BGBl. I Nr. 127/2013, werden die entsprechenden Verweise auf die Gewerbeordnung 1994 aktualisiert.

Im Sinne des Arbeitsprogramms der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 („Erfolgreich. Österreich.“) werden im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates Maßnahmen vorgesehen, die die Selbständigkeit älterer Menschen in gewohnter Wohnumgebung länger erhalten und pflegende Angehörige – insbesondere auch Kinder – unterstützen. Die Tätigkeiten der Vermittlungsagenturen („Organisation von Personenbetreuung“) werden daher aus dem bestehenden Personenbetreuungsgewerbe herausgelöst und einem eigenen Gewerbe zugeordnet.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Anneliese Junker.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Ingrid Winkler, Rene Pfister und Dr. Heidelinde Reiter.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Anneliese Junker gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 06 30

                               Anneliese Junker                                                                   Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende