9400 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Entschließungsantrag der Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, Kolleginnen und Kollegen betreffend Absenkung der SVA-Beiträge durch Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger (201/A(E)-BR/2014)

Die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, Kolleginnen und Kollegen haben am 26. Juni 2014 einen Entschließungsantrag im Bundesrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Krankenbeiträge an die Gebietskrankenkasse bzw. die Sozialversicherungsanstalt sind für Dienstnehmer und Selbstständige mit 7,65 Prozent gleich hoch, obwohl es bei der SVA einen 20%igen Selbstbehalt gibt. Hinzu kommt, dass Selbstständige im Schnitt 25 Prozent weniger Krankenstandstage haben, als Durchschnittsversicherte bei der GKK. Zusammen betragen die Kosten für Selbstständige damit 45% mehr als bei der Gebietskrankenkasse.

Bei geringfügigen Einkommen ist der Unterschied noch wesentlicher: Bei einem Einkommen von 395 Euro fallen für Krankenversicherung und Pension als Pflichtbeitrag bei der SVA knapp 200 Euro an und damit fast die Hälfte des Einkommens – bei der GKK hingegen keinen Pflichtbeitrag. Noch eklatanter fällt der Unterschied bei Mindestkörperschaftspflichtigen an, also wenn man nichts oder fast nichts verdient. Hier stehen 500 Euro Mindest-KöSt über 2.200 Euro SVA Pflichtbeitrag gegenüber.

Grundsätzlich sind die Pflichtbeiträge an die SVA höher als die Einkommensteuer und dazu kommt noch der Selbstbehalt. Um hier im Sinne eines einheitlichen Sozialversicherungssystems für Unternehmen Gerechtigkeit zu schaffen, sollte man die Sozialversicherungsträger zusammenlegen und auf der Grundlage der Verwaltungseinsparungen gleichzeitig die laufenden Krankenversicherungsbeiträge für Selbständige, insbesondere EPU, um 45 Prozent absenken.“

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat diesen Antrag in seinen Sitzungen am 22. Juli 2014 und am 30. Juni 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA.

An den Debatten beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Efgani Dönmez, PMM, Josef Saller, Mag. Reinhard Pisec, BA, Rene Pfister und Edgar Mayer.

Bei der Abstimmung fand der von den Bundesräten Mag. Reinhard Pisec, Kolleginnen und Kollegen eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Absenkung der SVA-Beiträge durch Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger keine Mehrheit.

Auf Verlangen von drei Ausschussmitgliedern ist ein Bericht gemäß § 32 Abs. 6 GO-BR zu erstatten.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Mag. Ernst Gödl gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 und 30. Juni 2015 den Antrag, dem Antrag 201/A(E)-BR/2014 keine Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2015 06 30

                                 Mag. Ernst Gödl                                                              Inge Posch-Gruska

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende