9411 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Gebührengesetz 1957 und das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz geändert werden

Die Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten 2013/11/EU – ADR-Richtlinie wurde am 21. Mai 2013 verabschiedet und am 18. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Ziel der ADR-Richtlinie ist es, ein unionsweites Netz an Alternativen Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) – die einem Kanon an Qualitätskriterien entsprechen – zu etablieren und derart eine Möglichkeit zur einfachen, effizienten, schnellen und kostengünstigen Beilegung inländischer und grenzübergreifender Streitigkeiten zu gewährleisten. Es soll Verbrauchern möglich sein, sich mit Beschwerden, die aus Kauf- und Dienstleistungsverträgen im Sinne der ADR-Richtlinie mit Unternehmern resultieren, an AS-Stellen zu wenden.

Die durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates ermöglichte Umsetzung sichert die von der Richtlinie geforderte Notifikation jener AS-Stellen, die künftig alternative Streitbeilegung im Sinne der ADR-Richtlinie anbieten sollen. Dabei wird einerseits auf bestehender Infrastruktur aufgebaut und das Know-How arrivierter Schlichtungsstellen genutzt. Daneben wird durch eine Auffangschlichtungsstelle die von der ADR-Richtlinie vorgesehene Flächendeckung erreicht.

Neben der Einrichtung der notwendigen Infrastruktur zielt der gegenständliche Beschluss des Nationalrates darauf ab, inhaltliche Mindestvorgaben festzuschreiben und die komplementären Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen AS-Stellen zu benennen. Derart wird den Anforderungen des Richtliniengesetzgebers Genüge getan und verbleibt den einzelnen Einrichtungen ausreichend Flexibilität zur Gestaltung eigener Verfahren.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Rene Pfister.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Rene Pfister gewählt.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                                    Rene Pfister                                                                 Inge Posch-Gruska

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende