9413 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert, das Bundesgesetz über die Einrichtung eines Kontenregisters und die Konteneinschau (Kontenregister- und Konteneinschaugesetz – KontRegG), das Bundesgesetz über die Meldepflicht von Kapitalabflüssen und von Kapitalzuflüssen (Kapitalabfluss-Meldegesetz) und das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG) erlassen, das EU-Amtshilfegesetz und das Amtshilfe-Durchführungsgesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates umfasst unter anderem die folgenden Änderungen:

Bankwesengesetz

Durch die Änderungen im Bankwesengesetz wird der Zugang zu durch das Bankgeheimnis geschützten Informationen ausgeweitet, indem weitere Durchbrechungen zum Zweck des automatischen Informationsaustausches von Informationen über Finanzkonten nach dem GMSG, gegenüber den Abgabenbehörden des Bundes, hinsichtlich der Übermittlungspflicht und der Auskunftserteilung nach dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz und hinsichtlich der Meldepflicht nach dem Kapitalabfluss-Meldegesetz geschaffen werden.

Kontenregister- und Konteneinschaugesetz

Es wird ein Kontenregister eingerichtet werden. Dabei werden insbesondere Inhalte des Kontenregisters, die laufende Übermittlung der Daten, die Konteneinschau durch die Abgabenbehörden des Bundes sowie die Wahrnehmung des besonderen Rechtsschutzes geregelt.

Kapitalabfluss-Meldegesetz

Durch die Schaffung der Zugriffsmöglichkeit der Finanzverwaltung auf Bankkonteninformationen besteht die Gefahr ungewollter Kapitalabflüsse, weshalb eine Meldepflicht aller Kreditinstitute hinsichtlich größerer Kapitalabflüsse eingeführt wird, die bereits für den Zeitraum ab dem 1. März 2015 gelten wird.

Darüber hinaus dient der gegenständliche Beschluss des Nationalrates der Umsetzung der Richtlinie 2014/107/EU zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ingrid Winkler.

An der Debatte beteiligten sich die Mitglieder des Bundesrates Gerd Krusche und Sonja Zwazl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ingrid Winkler gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                                 Ingrid Winkler                                                                 Ewald Lindinger

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender