9415 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten erlassen wird und das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Sparkassengesetz und das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die Richtlinie 2014/49/EU über Einlagen-sicherungssysteme umgesetzt. Eine weitere Grundlage des Beschlusses des Nationalrates ist die Richtlinie 97/9/EG über Systeme für die Entschädigung der Anleger („Anlegerentschädigungsrichtlinie“), deren bisherige Umsetzung in den §§ 93 bis 93c BWG in das neue Gesetz übergeführt und an die neue Organisation der Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssysteme angepasst wird.

Einlagensicherungssysteme dienen dazu, Kontoinhaber zu schützen und im Falle des Ausfalls einer Bank, insbesondere bei deren Insolvenz, die Erstattung von Einlagen an diese Kontoinhaber sicher zu stellen.
In Österreich haben daher alle Kreditinstitute einer Sicherungseinrichtung anzugehören. Vor diesem Hintergrund hat die durch den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates erfolgende Umsetzung der neugefassten Einlagensicherungsrichtlinie das Ziel, die Leistungsfähigkeit der Einlagensicherungs-systeme zu verbessern und den Zugang der Einleger zur Entschädigung im Sicherungsfall zu vereinfachen und zu beschleunigen. Zudem wird die Leistungsfähigkeit des österreichischen Einlagensicherungs-systems erhöht. Damit werden das Vertrauen in den Kreditsektor und der Schutz der Bankkunden im Einlagensicherungsfall weiter gestärkt.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ilse Fetik.

An der Debatte beteiligte sich das Mitglied des Bundesrates Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ilse Fetik gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                                       Ilse Fetik                                                                       Ewald Lindinger

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender