9416 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2015 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 1989, das Kapitalmarktgesetz und das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die erweiterten Transparenzanforderungen der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG in der Fassung der Richtlinie 2013/50/EU für börsenotierte Unternehmen umgesetzt. Dadurch werden künftig besonders auch kleine und mittlere Unternehmen gefördert, indem die bisher belastenden Verwaltungsbestimmungen, zum Beispiel durch die verpflichtenden Quartalsberichte für manche Marktsegmente, abgeschafft werden. So wird bei gleichzeitiger Wahrung des Anlegerschutzniveaus die grenzüberschreitende Sichtbarkeit von kleinen und mittleren Unternehmen auf den Kapitalmärkten verbessert und damit ihre Attraktivität gegenüber potenziellen Anlegern und Analysten langfristig erhöht.

Auch werden mit diesem Beschluss des Nationalrates Transparenzlücken geschlossen, in dem die Meldepflicht für wichtige Beteiligungen neu geregelt wird. Ein zentraler Zugang zu Finanzinformationen und die Förderung eines verantwortungsvollen Unternehmertums werden geschaffen, sowie die Offenlegung durch die obligatorische Zusammenrechnung aller gehaltener Finanzinstrumente und Aktien (auch solcher, die von der noch geltenden Transparenz-Richtlinie 2004/109/EG nicht umfasst sind) harmonisiert.

Weiters werden redaktionelle Berichtigungen und technische Anpassungen vorgenommen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 21. Juli 2015 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Ilse Fetik.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Ilse Fetik gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 21. Juli 2015 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2015 07 21

                                       Ilse Fetik                                                                       Ewald Lindinger

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender